Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Aufenthaltserlaubnis kann für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik die weitere vorübergehende Anwesenheit erfordern.
    Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall dieser Hindernisse nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
    Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein persönliches Verschulden liegt in der Regel dann vor, wenn jemand falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvergabe unter:
     https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Aufenthaltsgesetz"

    Buchstaben A - Alr:

    Tel.: 0261/108-327

    Buchstaben Als - Bak:

    Tel.: 0261/108-331

    Buchstaben Bal - Car

    Tel.: 0261/108-290

    Buchstaben Cas - Gr:

    Tel.: 0261/108-175

    Buchstaben Gs - Kak:

    Tel.: 0261/108-107

    Buchstaben Kal - Ma:

    Tel.: 0261/108-271

    Buchstaben Mb - Pl:

    Tel.: 0261/108-315

    Buchstaben Pm - So:

    Tel.: 0261/108-169

    Buchstaben Sp - Z:

    Tel.: 0261/108-198

    E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Sie benötigen:

    • Nationalpass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen und anerkannten Asylberechtigten)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • ausgefüllter Antrag
    • 1 biometrisches Passfoto.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    §45 AufenthV

    • Erteilung: 100,00€
    • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00€
    • Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00€

    für Minderjährige:

    • Erteilung: 50,00€
    • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 48,00€
    • Verlängerung mehr als 3 Monate: 46,50€.

    Für bestimmte Personengruppen kann eine Befreiung gemäß §52 AufenthV erfolgen.

    §48 AufenthV:

    RA für Ausländer:

    • Ausstellung: 100,00€   
    • Ausstellung bis zum vollendeten 24. Lj.: 97,00€  
    • Ausstellung eine vorläufiger RA: 67,00€
    • Ausstellung eine vorläufiger RA bis zum vollendeten 12. Lj.: 14,00€.
       

    RA für Ausländer (mit subs. Schutz), Flüchtlinge, Staatenlose:

    • Ausstellung: 60,00€
    • Ausstellung bis zum vollendeten 24. Lj.: 38,00€
    • Ausstellung eines vorläufigen RA: 26,00€
    • Ausstellung eines vorläufigen RA bis zum vollendeten 12. Lj.: 14,00€.


  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende