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Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Leistungsbeschreibung
- Zuständige Stelle
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung
Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie
- nach Deutschland nachziehen und
- sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:
- "eingetragene Lebenspartnerschaften " im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
- nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzPersönliche Termine nur nach vorheriger Terminvergabe unter:
https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTeam "Aufenthaltsgesetz"
Buchstaben A - Alr:
Tel.: 0261/108-327
Buchstaben Als - Bak:
Tel.: 0261/108-331
Buchstaben Bal - Car
Tel.: 0261/108-290
Buchstaben Cas - Gr:
Tel.: 0261/108-175
Buchstaben Gs - Kak:
Tel.: 0261/108-107
Buchstaben Kal - Ma:
Tel.: 0261/108-271
Buchstaben Mb - Pl:
Tel.: 0261/108-315
Buchstaben Pm - So:
Tel.: 0261/108-169
Buchstaben Sp - Z:
Tel.: 0261/108-198
E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzSie benötigen:
- gültiges Visum zur Familienzusammenführung
- Nationalpass
- Nachweis über Sicherung Lebensunterhalts
- Verpflichtungserklärung
- Sprachkenntnisse A1
- Eheurkunde
- Arbeitsvertrag, sowie letzten 3 Gehaltsabrechnungen (Antragsteller oder Ehepartner)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz§45 AufenthV
Erteilung: 100,00€
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00€
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00€
für Minderjährige:
Erteilung: 50,00€
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 48,00€
Verlängerung mehr als 3 Monate: 46,50€.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzAnträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.