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Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Leistungsbeschreibung
- Zuständige Stelle
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung
Sie können als sonstiger Familienangehöriger eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird in der Regel für mindestens ein Jahr erteilt. Sie können die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag verlängern lassen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzPersönliche Termine nur nach vorheriger Terminvergabe unter:
https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTeam "Aufenthaltsgesetz"
Buchstaben A - Alr:
Tel.: 0261/108-327
Buchstaben Als - Bak:
Tel.: 0261/108-331
Buchstaben Bal - Car
Tel.: 0261/108-290
Buchstaben Cas - Gr:
Tel.: 0261/108-175
Buchstaben Gs - Kak:
Tel.: 0261/108-107
Buchstaben Kal - Ma:
Tel.: 0261/108-271
Buchstaben Mb - Pl:
Tel.: 0261/108-315
Buchstaben Pm - So:
Tel.: 0261/108-169
Buchstaben Sp - Z:
Tel.: 0261/108-198
E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzSie benötigen:
- gültiges Visum zur Familienzusammenführung
- Nationalpass
- Eheurkunde
- Krankenversicherungsnachweis.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz§45 AufenthV
Erteilung: 100,00€
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00€
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00€
für Minderjährige:
Erteilung: 50,00€
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 48,00€
Verlängerung mehr als 3 Monate: 46,50€.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 6 Wochen bis 8 Woche
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird für mindestens ein Jahr erteilt. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzBemerkungen
Ausländische Staatsangehörige in familiärer Lebensgemeinschaft mit Deutschen erhalten in den meisten Fällen nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis.
Jugendliche ausländische Staatsangehörige, die
- in Deutschland aufgewachsen oder
- im Rahmen des Kindernachzugs eingereist sind,
können ebenfalls unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Der Nachzug von Familienmitgliedern von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das bedeutet:
- Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst einem EU- oder EWR-Staat angehören, können frei einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
- Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst keinem EU- oder EWR-Staat angehören, haben ebenfalls ein Einreise- und Aufenthaltsrecht.
Anträge / Formulare