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Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Leistungsbeschreibung
- Zuständige Stelle
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung
Sonstige Familienangehörige von Deutschen und in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können in besonderen Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Damit können sie nach Deutschland nachziehen und sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Als sonstige Familienangehörige gelten Angehörige, die nicht
- Kinder,
- Eheleute oder
- eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzPersönliche Termine nur nach vorheriger Terminvergabe unter:
https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTeam "Aufenthaltsgesetz"
Buchstaben A - Alr:
Tel.: 0261/108-327
Buchstaben Als - Bak:
Tel.: 0261/108-331
Buchstaben Bal - Car
Tel.: 0261/108-290
Buchstaben Cas - Gr:
Tel.: 0261/108-175
Buchstaben Gs - Kak:
Tel.: 0261/108-107
Buchstaben Kal - Ma:
Tel.: 0261/108-271
Buchstaben Mb - Pl:
Tel.: 0261/108-315
Buchstaben Pm - So:
Tel.: 0261/108-169
Buchstaben Sp - Z:
Tel.: 0261/108-198
E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzSie benötigen:
- gültiges Visum zur Familienzusammenführung
- Nationalpass
- Nachweis über Sicherung Lebensunterhalt
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz§45 AufenthV
Erteilung: 100,00€
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00€
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00€
für Minderjährige:
Erteilung: 50,00€
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 48,00€
Verlängerung mehr als 3 Monate: 46,50€.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzAufenthaltsgesetz (AufenthG)
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.