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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzPersönliche Termine nur nach vorheriger Terminvergabe unter:
https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTeam "Aufenthaltsgesetz"
Buchstaben A - Alr:
Tel.: 0261/108-327
Buchstaben Als - Bak:
Tel.: 0261/108-331
Buchstaben Bal - Car
Tel.: 0261/108-290
Buchstaben Cas - Gr:
Tel.: 0261/108-175
Buchstaben Gs - Kak:
Tel.: 0261/108-107
Buchstaben Kal - Ma:
Tel.: 0261/108-271
Buchstaben Mb - Pl:
Tel.: 0261/108-315
Buchstaben Pm - So:
Tel.: 0261/108-169
Buchstaben Sp - Z:
Tel.: 0261/108-198
E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz§44a AufenthV
Erteilung: 109,00€
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzBemerkungen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:
- Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
- Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
- Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
- Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.