Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende