Einbürgerung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    •  seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    •  unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
    •  geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
    •  Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
    •  keine Verurteilung wegen einer Straftat
    •  eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
    •  Ausreichende Deutschkenntnisse
    •  Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
    •  keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Die Einbürgerungsbehörde hält Antragsvordrucke bereit. Damit wir Sie umfassend vor der Antragsabgabe beraten können, bitten wir Sie uns eine Terminanfrage per E-Mail an einbuergerung@kvmyk.de zu senden.

    Aufgrund zahlreicher Anfragen kommt es leider zu Wartezeiten bei der Terminvergabe. Wir bitten um Verständnis.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte- In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.  

Die Einbürgerungsbehörden beraten gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsmöglichkeit besteht unabhängig von einer Antragstellung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende