Fischerprüfung Abnahme

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 
     
    Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
    1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
    2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
    3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
    4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
    5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
  • Teaser

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Neben dem Antragsformular ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses, die Lehrgangsbescheinigung sowie der Nachweis über den Praxistag vorzulegen (gerne per Fax oder E-Mail). Die Lehrgangsbescheinigung und der Nachweis über den Praxistag müssen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin eingegangen sein.

    Die Teilnahme am Online-Kurs ist der Teilnahme am Präsenzkurs gleichgestellt.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Die Fischerprüfungen für Teilnehmer aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz finden jeweils am ersten Freitag im Juni und am ersten Freitag im Dezember, jeweils um 14:00 Uhr statt.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende