Schulbuchausleihe

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

    Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    BITTE BEACHTEN: DIE BESTELLUNG DER SCHULBUCHAUSLEIHE GEGEN GEBÜHR IST VOM 17.Mai 2024 BIS 17. Juni 2024 MÖGLICH!

    In Rheinland-Pfalz werden Lernmittel wie Schulbücher mittels "kostenfreier Ausleihe" oder "Ausleihe gegen Gebühr" an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Der Landkreis Mayen-Koblenz ist als Schulträger für die Organsiation der Ausleihe vor Ort zuständig. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung bearbeiten Ihre Anträge, helfen Ihnen bei der Anmeldung im Portal und organisieren die Ausgabe, Rücknahme und Zustandsprüfung der Bücher.  


    Für folgende Schulen ist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zuständig:

    • Bertha-von-Suttner-Gymnasium Andernach
    • Kurfürst-Salentin-Gymnasium Andernach
    • Geschwister-Scholl-Realschule plus Andernach
    • St. Thomas Realschule plus Andernach
    • August-Horch-Berufsbildende Schule Andernach
    • Wilhelm-Remy-Gymnasium Bendorf
    • Karl-Fries-Realschule plus Bendorf
    • Megina Gymnasium Mayen
    • Albert-Schweitzer-Realschule plus Mayen
    • Carl-Burger-Berufsbildende Schule Mayen
    • Realschule plus und Fachoberschule Mendig
    • Kurfürst-Balduin-Gymnasium Münstermaifeld
    • Integrierte Gesamtschule Pellenz in Plaidt
    • Integrierte Gesamtschule Maifeld in Polch
    • Realschule plus und Fachoberschule Untermosel

    Weitere Informationen erhalten Sie im Lernmittelfreiheit-Landesportal. 

  • Teaser

    Sie können für Ihr schulpflichtiges Kind Schulbücher für den Schulbesuch ausleihen.

  • Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr ist kein schriftlicher Antrag erforderlich. Eine Bestellung findet grundsätzlich über das Elternportal der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz statt. Falls Eltern keinen Internetzugang haben, können Sie sich an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger wenden. Die Schulträger halten sog. „Servicestellen“ bereit, die Eltern bei der Bestellung unterstützen.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Schulbuchausleihe"

    Tel.: 0261 108-171

    Tel.: 0261 108-170

    Tel.: 0261 108-491

    E-Mail: schulbuchausleihe@kvmyk.de



  • Voraussetzungen

    Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, können Schulbücher, die bis zu drei Schuljahre im Unterricht verwendet werden, gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Um an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen zu können, müssen Sie im Elternportal ein Benutzerkonto anlegen.


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Ausleihe gegen Gebühr haben, an den zuständigen Schulträger (i. d. R. Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung oder privater Schulträger). Wer dies im Einzelfall ist, erfahren Sie im Schulsekretariat .

Zuständige Abteilungen