Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Außerschulische Nutzung"

    Tel.: 0261/108-491

    Tel.: 0261/108-170

    E-Mail: ausserschulische_Nutzung@kvmyk.de

  • Rechtsgrundlage

    Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit: