Prostitution Sperrbezirke Informationserteilung


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit zum Erlass, der Änderung oder Aufhebung entsprechender Sperrbezirksverordnungen obliegt den Kreisverwaltungen sowie den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte.

Die Überwachung der Einhaltung von Sperrbezirken obliegt der Polizei und örtlichen Ordnungsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende