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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Teaser
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzBauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung, die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen. Sofern außerhalb des Gebäudes befindliche Flächen dem Sondereigentum zugeordnet werden sollen, sind auch diese Flächen in den Planunterlagen mit einer Nummerierung zu versehen. Sie müssen zudem in den Planunterlagen sowohl hinsichtlich der Größe, als auch bezüglich deren Position auf dem Grundstück mit Maßangaben versehen sein.
Insgesamt müssen die Antragsunterlagen den Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) entsprechen.
Welche Gebühren fallen an?
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzAnträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).