Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Baulastenauskünfte sind stets schriftlich unter Verwendung des hierzu eingeführten Vordruckes, d.h. formwahrend per Briefpost bzw. Fax vorzulegen.

    Eine Antragstellung per E-Mail ist gegenwärtig noch ausgeschlossen.

  • Verfahrensablauf

    Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Baulasten

    baulasten@kvmyk.de

    Tel.: 0261 108-468

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz
    • durch die Bauaufsichtsbehörde vorformulierte Verpflichtungserklärung

    • ein beglaubigter Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks (nicht älter als 4 Wochen)

    • ein aktueller Lageplan mit Eintragung des Baukörpers und der Baulastfläche
  • Welche Gebühren fallen an?

    Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz
    Eintrag in das Baulastenverzeichnis: mindestens 130,00 Euro, höchstens 500,00 Euro

    Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: je Flurstück 30,00 Euro

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende