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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzBaulastenauskünfte sind stets schriftlich unter Verwendung des hierzu eingeführten Vordruckes, d.h. formwahrend per Briefpost bzw. Fax vorzulegen.
Eine Antragstellung per E-Mail ist gegenwärtig noch ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Die Einsichtnahme erfolgt in der Regel nach Terminvereinbarung bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Auskunft kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Zuständige Stelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz- durch die Bauaufsichtsbehörde vorformulierte Verpflichtungserklärung
- ein beglaubigter Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks (nicht älter als 4 Wochen)
- ein aktueller Lageplan mit Eintragung des Baukörpers und der Baulastfläche
Welche Gebühren fallen an?
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzEintrag in das Baulastenverzeichnis: mindestens 130,00 Euro, höchstens 500,00 EuroAuszug aus dem Baulastenverzeichnis: je Flurstück 30,00 Euro
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Bauen: Antrag auf Eintragung einer Baulast(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Bauen: Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).