Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.

  • Teaser

    Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Bauleitplanung"

    Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Weißenthurm, Stadt Andernach, Stadt Mayen
    Tel. 0261/108-409

    Verbandsgemeinde Maifeld, Mendig, Vordereifel, Vallendar, Stadt Bendorf
    Tel. 0261/108-430

    E-Mail: bauleitplanung@kvmyk.de

  • Rechtsgrundlage

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen