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Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.
Teaser
Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTeam "Bauleitplanung"
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Weißenthurm, Stadt Andernach, Stadt Mayen
Tel. 0261/108-409Verbandsgemeinde Maifeld, Mendig, Vordereifel, Vallendar, Stadt Bendorf
Tel. 0261/108-430E-Mail: bauleitplanung@kvmyk.de
Rechtsgrundlage
Typisierung
3
An wen muss ich mich wenden?
Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.