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Baudenkmalpflege
Leistungsbeschreibung
Die Denkmalpflege unterteilt sich unter anderem in die Baudenkmalpflege. Diese befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmäler handelt.
Dies können beispielswiese sein:
- Baudenkmale,
- Denkmalbereiche,
- archäologische Kulturdenkmale,
- archäologische Flächendenkmale,
- bewegliche Kulturdenkmale
- Kleindenkmale.
Beabsichtigen Sie, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder es muss ein Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Stelle auf.
Teaser
Die Baudenkmalpflege befasst sich mit dem Erhalt von unserer gebauten Umwelt.
Voraussetzungen
Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die
- Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,
- Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und
- an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Erhaltung und Instandsetzung Ihres Denkmals können Sie zum einen durch Steuererleichterungen und zum anderen durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanzielle Unterstützung erhalten.
Anträge / Formulare
- Bauen: Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
An wen muss ich mich wenden?
Erster Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Kulturdenkmälern ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.
Für denkmalfachliche Bescheinigungen (einschl. Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt) sowie die Erstellung von Gutachten in Fragen des Denkmalschutzes ist die Denkmalfachbehörde zuständig.