Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.  

    Für die Zumutbarkeit des Schulwegs sind unabhängig von der besuchten Schulart auch Art und Grad einer Behinderung zu berücksichtigen. Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schulbus ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.    

    Bei darüber hinausgehenden behinderungsbedingten Aufwendungen  kann im Einzelfall ein individueller Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen.

  • Teaser

    Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist unabhängig von der besuchten Schulart Art und Grad der Behinderung zu berücksichtigen. Zudem sind Begleitpersonen im Schulbus einzusetzen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.

  • Verfahrensablauf

    Über den Antrag auf Erstattung der Fahrkosten entscheidet der Träger der Schülerbeförderung. 

  • Voraussetzungen

    Der Schulweg ist für die SchülerInnnen nicht zumutbar und / oder aufgrund von Art und Grad der Behinderung ist eine Begleitperson notwendig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.   

  • Welche Gebühren fallen an?

    Über mögliche Gebühren entscheidet der Träger der Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit.  

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Schülerbeförderung sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.      

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.

  • Kurztext

    Wenn der Schulweg nicht zumutbar ist, haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung.         

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Erstattung der Fahrkosten ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.   

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende