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Beantragung von Kopien archivierter Bauakten (Bauaktenarchiv)
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Akten angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente erhalten. Berechtigte Personen können Kopien von Unterlagen bereits abgeschlossener Verfahren beantragen.
Teaser
Sie können Kopien von Unterlagen beantragen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Berechtigung muss durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht werden, zum Beispiel in Form eines
- aktuellen Grundbuchauszugs,
- eines Kaufvertrags,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.Bei der Beantragung durch Dritte kann eine Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für einen Informationszugang auf Antrag nach dem Landestransparenzgesetz gilt:
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Typisierung
4
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).