Notruf 112 bei medizinischen Notfällen

  • Leistungsbeschreibung

    Ob bei einem Herzinfarkt, bei einem Schlaganfall, anderer unklarer Symptomatik oder gar bei Verletzungen und Beeinträchtigungen aus einem Unfallgeschehen heraus; immer dann, wenn die Gesundheit, die Unversehrtheit eines Mitmenschen offensichtlich oder aus Ihrem Zweifel heraus, aus einem vorherigem Geschehen oder in der akuten Erscheinung fraglich ist, setzten Sie telefonisch über die Rufnummer 112 einen Notruf ab.

    Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie immer die nächstgelegene Notrufabfragestelle des Rettungsdienstes und der Feuerwehr. Aus Ihren Schilderungen und Angaben kann sofort schnelle und adäquate Hilfe entsandt werden. Im Bedarfsfalle bleiben Sie bis - zum Eintreffen der Rettungskräfte - telefonisch mit dem Notrufdisponenten verbunden, welcher Sie mit telefonischen Anweisungen unterstützen kann.

  • Verfahrensablauf

    Jede ihrer Informationen/Schilderungen kann wichtig sein. Während des Notrufes werden Sie strukturiert befragt. In der Regel erfasst der Dialog mindestens folgende Punkte:

    • Wo ist etwas geschehen?
    • Was ist geschehen?
    • Wie viele Personen sind betroffen?
    • Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
    • Warten auf Rückfragen der Leitstelle

    Bitte haben Sie bei der Beantwortung der Fragen Geduld. Auch Angaben, welche Ihnen in ihrer Bedeutung nicht plausibel erscheinen, können wichtig sein. Beenden Sie keinesfalls unaufge-fordert das Gespräch.

  • Zuständige Stelle

    Bei Fragen bezüglich der Themen Notruf, Rettungsdienst oder Krankentransport wenden Sie sich bitte an die zuständige Rettungsdienstbehörde über die Kreis- oder Stadtverwaltung Ihres Heimatortes.

  • Voraussetzungen

    Es besteht Lebensgefahr oder sonstiger Zweifel am Gesundheitszustand eines Menschen.

    Es liegt kein Missbrauch vor, wie z.B. die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes statt die eines Hausarztes oder des ärztlichen Notdienstes.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Notrufnummer 112 ist europaweit kostenfrei.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die gut beleuchtete, gut lesbare Hausnummer an Gebäuden hilft den Rettungskräften ggf., den Notfallort schnell zu finden.

    Jeder Bürger sollte in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Jeder Bürger ist verpflichtet, Gefahren zu melden und sofern ihm möglich, Hilfe zu leisten.

  • Bemerkungen

    Unter der Notrufnummer 112 erreichen Sie den Rettungsdienst und die Feuerwehr.

    Unter der Notrufnummer 110 erreichen Sie hingegen die Polizei.


An wen muss ich mich wenden?

In den oben genannten Situationen/Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112.

Bei Vergiftungsfällen hingegen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufzentrale für Vergiftungsfälle unter der Rufnummer 06131 - 19240

Sind Sie hingegen nicht lebensbedrohlich krank und die Arztpraxen haben geschlossen, können aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten; dann erreichen Sie über die Rufnummer 116117 eine Bereitschaftsdienstpraxis.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende