Gefährliche Güter: Transport


An wen muss ich mich wenden?

Je nach Menge und Art der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

Im Land sind für den Transport gefährlicher Güter, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind, für die Beförderung radioaktiver Stoffe das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und für die Überwachung in den Betrieben ist das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten  Rheinland-Pfalz und die Überwachung auf der Straße das Ministerium des Innern und für Sport.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende