Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für den notariellen Antrag an eine Notarin beziehungsweise einen Notar. Die Anträge müssen dort beurkundet werden und an das zuständige Familiengericht weitergeleitet werden. Die Adoptionsvermittlungsstellen stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende