Ausländerverein

  • Leistungsbeschreibung

    Für Ausländervereine besteht eine Melde- und Auskunftspflicht bei der Ordnungsbehörde.

    Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige sind, oder Vereine mit Sitz im Ausland, deren Organisation oder Tätigkeit sich auf die Bundesrepublik Deutschland erstreckt, sind nach dem Vereinsgesetz meldepflichtig. Sie müssen der Ordnungsbehörde die Gründung, Auflösung und jede Satzungsänderung mitteilen. Auch Veränderungen der Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen sind meldepflichtig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Vereinssatzung (wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins)
    • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder und der zur Vertretung berechtigten Personen
    • Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Begühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Meldepflichtige Veränderungen müssen der Ordnungsbehörde innerhalb von zwei Wochen bekannt gegeben werden.

  • Bemerkungen

     Vereine von Staatsangehörigen eines EU-Landes gelten nicht als Ausländervereine.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende