Schlachtung Erlaubnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende