Beistandschaft

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
    Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

    • die Feststellung der Vaterschaft oder
    • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Feststellung der Vaterschaft
    Sie haben ein Kind geboren, sind nicht verheiratet und der Vater des Kindes ist nicht bereit, die Vaterschaft anzuerkennen. Hier kann das Jugendamt, als Beistand, den von Ihnen benannten Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung per Urkunde auffordern. Die erfolgte Vaterschaftsanerkennung wird nur mit Ihrer urkundlichen Zustimmung als Mutter wirksam.

    Erfolgt keine freiwillige Anerkennung durch den Kindesvater, kann das Jugendamt als Beistand bei Gericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Wird der Antrag gestellt, vertritt der Beistand - wie ein Anwalt - das Kind vor Gericht. Dies geschieht in Absprache mit Ihnen.

    Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
    Sie sind allein Erziehender eines minderjährigen unverheirateten Kindes, das in Ihrem Haushalt lebt. Der unterhaltspflichtige andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach.

    Hier ermittelt der Beistand, ob und in welcher Höhe der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, Unterhaltsbeiträge zu erbringen. Er sorgt dafür, dass diese Unterhaltsverpflichtung durch einen vollstreckbaren Titel abgesichert wird. Das kann durch die freiwillige Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung beim Jugendamt geschehen oder durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung.

    Soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, leitet der Beistand die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein und vertritt das Kind vor Gericht. Dies geschieht in Absprache mit dem Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
    Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist daher in der Regel entbehrlich.

    Der Beistand kümmert sich auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, zum Beispiel im Rahmen geeigneter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

    Durch die Einrichtung einer Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.


    Aus der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle kann entnommen werden, in welcher Höhe der unterhaltspflichtige Elternteil Unterhalt zu leisten hat.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
    Antragsberechtigt ist:

    • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
    • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
    • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Bitte verwenden Sie die hinterlegten Formulare und lesen Sie das Infoblatt zur Beistandschaft oder wenden Sie sich unmittelbar an das Jugendamt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Beistandschaft Infoblatt.pdf

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

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Zuständige Mitarbeitende