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Kreisrecht
Kreisrecht
Die Tätigkeit des Landkreises wird neben den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes durch das Kreisrecht bestimmt. Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Landkreis Mayen-Koblenz.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Texte keine amtlichen Fassungen sind. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Fassungen, die sich aus den amtlichen Bekanntmachungen ergeben, die in der Regel im Amtsblatt des Landkreises Mayen-Koblenz veröffentlicht werden.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des hier veröffentlichten "Kreisrechts" wird keine Gewähr übernommen. Selbstverständlich sind wir bemüht, einwandfreie Inhalte zu publizieren. Es gelten deshalb immer die amtlichen Ausfertigungen. Diese können bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und/oder bei den erlassenden Körperschaften eingesehen werden.