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Besuchskommission
Besuchskommission
Befindet sich in einem Landkreis ein Krankenhaus, in dem psychisch erkrankte Personen gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit geschlossen untergebracht werden können, so soll nach § 15 des Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) eine Besuchskommission berufen werden. Im Landkreis Mayen-Koblenz sind die Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach und die Fachklinik der Barmherzigen Brüder Saffig dazu ermächtigt, geschlossene Unterbringungen nach dem PsychKHG vorzunehmen.
Aufgabe der Besuchskommission
Es ist Aufgabe der Besuchskommission zu prüfen, ob die Rechte der nach dem PsychKHG untergebrachten Personen gewahrt werden. Zu diesen Rechten gehören
- Rechtmäßigkeit des Unterbringungsverfahrens
- Gestaltung der Unterbringung (dazu gehören beispielsweise eine regelmäßige Beschäftigung und der tägliche Aufenthalt im Freien)
- Persönlicher Besitz (Tragen persönlicher Kleidung und die grundsätzliche Möglichkeit persönliche Gegenstände im Zimmer aufzubewahren)
- Besuchsrecht
- Führen von Telefongesprächen
- Schriftwechsel (grundsätzlich unbeschränkter und ungeöffneter Empfang und Versand von Schreiben)
- Information (Bezug von Zeitungen und Zeitschriften)
Der Besuchskommission ist ungehinderter Zugang zu gewähren. Die Einrichtung unterstützen sie in ihrer Tätigkeit und erteilen die gewünschten Auskünfte. Bei der Begehung durch die Besuchskommission ist den untergebrachten Personen Gelegenheit zu geben, Wünsche und Beschwerden vorzutragen. Die Besuchskommission erstattet dem Kreistag jährlich einen Bericht über die durchgeführten Besuche.
Das Gesetz sieht vor, dass mindestens einmal jährlich eine Begehung durch die Besuchskommission erfolgt. Die Kommission des Landkreises Mayen-Koblenz besucht in der Regel zweimal jährlich die Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach, die den Pflichtversorgungsauftrag für den Landkreis innehat. Der Besuch der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Barmherzigen Brüder Saffig erfolgt nur dann, wenn es tatsächlich Unterbringungen nach dem PsychKHG gegeben hat. Ungeachtet dessen gibt es dorthin aber regelmäßigen Kontakt. Zudem besucht die Kommission in unregelmäßigen Abständen die Fachklinik sowie die Klinik Nette-Gut auch ohne gesetzlichen Auftrag.
Die Geschäftsführung der Besuchskommission obliegt der Psychiatriekoordination.
Mitglieder der Besuchskommission
Die Besuchskommission wurde vom Kreistag Mayen-Koblenz für den Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit endet im November 2026.
Die Besuchskommission setzt sich derzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Eine Fachärztin/ein Facharzt für Psychiatrie
Mitglied: N.N.
stellvertretendes Mitglied: N.N.
Eine Betreuungsrichterin/ein Betreuungsrichter
Mitglied: Dr. Sabine Seger
stellvertretendes Mitglied: Dr. Michaela Groh
Eine psychiatrieerfahrene Person
Mitglied: Ruperina Engel
stellvertretendes Mitglied: N.N.
Eine Vertreterin/ein Vertreter der Angehörigen
Mitglied: Sabine Werbunat
stellvertretendes Mitglied: Bernd Werbunat
Eine Pflegefachfrau oder ein Pflegefachmann mit Berufserfahrung im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie
Mitglied: Brigitte Lehmann
stellvertretendes Mitglied: N.N.
Eine Psychotherapeutin/ein Psychotherapeut
Mitglied: Dr. Ute Stuhlträger-Fatehpour
stellvertretendes Mitglied: N.N.
Eine Vertreterin/ein Vertreter je nach örtlichen Gegebenheiten
Mitglied: N.N.
stellvertretendes Mitglied: Ute Wierschem
Ein beratendes Mitglied mit Erfahrungen in der Psychiatrie (keine gesetzliche Vorgabe)
Mitglied: Klaudia Bade (stellv. Vorsitzende)
Mitglied: Kornelia Bartz