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Einbürgerung
Einbürgerung
Durch die Einbürgerung erhalten Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die Rechten und Pflichten eines deutschen Bürgers oder einer deutschen Bürgerin. Durch die deutsche Staatangehörigkeit können Sie unter anderem Ihr Wahlrecht ausüben, frei innerhalb der EU reisen (Freizügigkeit) oder auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Einzelfall und den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller oder Antragsstellerin. Bei dem Beratungsgespräch informieren wir Sie konkret für Ihren Fall über die Voraussetzungen der Einbürgerung.
Beratungsgespräch und Antragsabgabe
Die Einbürgerungsbehörde führt zu Beginn des Verfahrens ein Beratungsgespräch mit Ihnen durch und gibt Ihnen am Ende den Antragsvordruck sowie ein Schreiben mit, das alle Unterlagen enthält, die Sie zum Termin der Antragsabgabe im Original mitbringen müssen.
Bei der Antragsabgabe legen Sie den ausgefüllten Antragsvordruck sowie die Unterlagen vor und diese werden von unseren Sachbearbeitern auf Vollständigkeit geprüft. Wenn dies geschehen ist, werden Sie gebeten, ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands abzugeben. Für Ihre Einbürgerung ist es wichtig, dass Sie die Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie die besondere historische Verantwortung Deutschlands und Ihre Hintergründe verstanden und akzeptiert haben. Hierzu führen die Sachbearbeiter mit Ihnen ein Gespräch bei Abgabe des Antrags.
Übersicht Einbürgerungsverfahren
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