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Zuschussprogramm - Balkonkraftwerke für Privathaushalte

Zuschussprogramm - Balkonkraftwerke für Privathaushalte

+++ Antragsfenster geöffnet! +++

Antragseingang, Stand 19.12.2024: 720/1.100


Hier geht es zur Antragstellung für den Balkonkraftwerk-Zuschuss: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MYK&mode=cc&cc_key=BeantragungBalkonkraftwerke

Hinweis: Nur Balkonkraftwerke, die ab dem 01.08.2024 erworben und registriert wurden, sind antragsberechtigt!


Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Balkonkraftwerk ab 01.08.2024 erwerben
  2. Balkonkraftwerk bei Bundesnetzagentur registrieren
  3. Rechnung und Registrierung bei der Kreisverwaltung im online-Antragsystem einreichen
  4. Auszahlung abwarten
MYK Klimaschutz & Klimaanpassung


Mit dem Zuschussprogramm für „Balkonkraftwerke“ unterstützt der Landkreis die Errichtung und den Betrieb von kleinen steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Plug & Play-PV-Anlagen) in Privathaushalten.

Es soll dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien auf lokaler Ebene zu fördern und Anreize für die gesteigerte Nutzung von Photovoltaikstrom zum Eigenverbrauch bieten, gerade auch für private Haushalte ohne Wohneigentum oder geeignete Flächen für größere PV-Anlagen. Hierdurch soll eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende erzielt werden. Zudem wird durch die Verringerung von Treibhausgasemissionen ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Das Zuschussprogramm wird zu 100% durch Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Insgesamt stehen 150.000 Euro aus dem Landesförderprogramm "KIPKI" (Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation) zur Verfügung.


Berechnen Sie hier, welche Größe des Balkonkraftwerks zu Ihnen passt und wie viel Strom sie selbst verbrauchen können: Solarstromrechner


Weitere Informationen zu Balkonkraftwerke finden Sie hier auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).


  • Was sind Balkonkraftwerke?

    "Balkonkraftwerke" sind kleine Photovoltaikanlagen, die zur Montage an einem Balkongeländer, Flachdach oder einer Terrasse gut geeignet sind. Hierbei handelt es sich oft um ein oder zwei Solarmodule, die mit einem Wechselrichter an die eigene Steckdose angeschlossen sind. Mithilfe dieser Module kann Strom aus Solarenergie erzeugt werden.

    Rechtlich handelt es sich um EEG-Anlagen (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) und es gelten die entsprechenden Regeln und Vorgaben. Seit der Änderung des Gesetzes im Rahmen des "Solarpaket I" der Bundesregierung sind Steckersolar-Geräte nun erstmals gesetzlich als eigene Kategorie definiert. Die gesetzlichen Leistungsgrenzen betragen maximal 800 Watt (AC) am Wechselrichter und maximal 2.000 Watt für die angeschlossenen Module.

    Weitergehende Informationen zu Anforderungen und Regeln stellt die Verbraucherzentrale unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

    Hinweise oder Empfehlungen zu Modellen und Herstellern können leider nicht zur Verfügung gestellt werden. 

  • Was wird gefördert?

    Ziel des Zuschusses ist der Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreis Mayen-Koblenz und die Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende.

    • Bezuschusst wird die Neuerrichtung von Balkonkraftwerken und ihren Komponenten mit maximaler Wechselrichterleistung von 800 Watt, welche im Hoheitsgebiet des Landkreises Mayen-Koblenz errichtet werden.
    • Auch „größere“ Wechselrichter (z.B. mit einer Leistung von 1600W sind zuschussfähig, sofern diese gedrosselt auf 800W installiert werden und der Hinweis/Nachweis der Drosselung bei der Antragstellung erbracht wird.
    • Zuschussfähig sind Anlagen, die erst mit Start des Zuschussprogramms neu angeschafft und errichtet werden. Hierbei ist das Kauf- bzw. Bestelldatum maßgeblich. Die Anlagen müssen zudem fachgerecht montiert und angeschlossen werden, sowie den nationalen und internationalen Normen (z.B. CE-Richtlinien) entsprechen. Die fachgerechte Montage muss nicht zwangsläufig durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
    • Nicht bezuschusst werden Eigenleistungen und Prototypen, sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebraucht erworbenen Komponenten.
    • Nicht bezuschusst werden Kosten für einen Batteriespeicher.
    • Nicht bezuschusst werden PV-Anlagen mit einer Modulleistung von mehr als 2.000 Wattpeak.
    • Der Zuschuss läuft so lange, wie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

    Eine Kumulierung mit anderen Förderungen / Zuschüssen ist ausgeschlossen. 

    Der Strom, der mit dem bezuschussten Balkonkraftwerk erzeugt wird, darf nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden.

  • Wer kann einen Zuschuss beantragen?

    • Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Mayen-Koblenz haben.
    • Der Zuschuss ist auf einen Zuschuss pro Antragsteller und Haushalt beschränkt.
    • Der Antragssteller verpflichtet sich, die bezuschusste Anlage über eine festgelegte Haltedauer von 2 Jahren im Fördergebiet zu betreiben.
    • Mieter können ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Informieren Sie Ihren Vermieter vorab.
    • Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über das Antragssystem (Link folgt)
    • Eine Registrierung vor Antragstellung ist nicht notwendig.

    Eine Kumulierung mit anderen Förderungen / Zuschüssen ist ausgeschlossen. 

    Der Strom, der mit dem bezuschussten Balkonkraftwerk erzeugt wird, darf nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden.

  • Wie hoch ist der Zuschuss?

    • Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Anteil von 33% des Kaufpreises, maximal 150 € bezuschusst.
    • Ein Rechtsanspruch seitens des Antragsstellers besteht nicht, die Antrags- und Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Die Gewährung steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit erforderlicher Fördermittel und Einhaltung der Förderrichtlinien.
    • Der Förderbetrag kann nur auf ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut überwiesen werden. Die entsprechenden Angaben zu den Kontoverbindungen sind im Förderantrag anzugeben. Das Geld wird unmittelbar nach der vollständigen Prüfung des Förderantrags angewiesen und auf das angegebene Konto ausgezahlt. 
  • Was passiert, wenn mein Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft ist?

    Die Anträge werden im Windhundverfahren bearbeitet - dies bedeutet, dass die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden. Fehlerhafte Anträge werden nicht weiter bearbeitet und müssen erneut gestellt werden.

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?

    Im Antragsformular werden unterschiedliche Daten abgefragt. Damit Sie im Antragsprozess keine Schwierigkeiten haben, finden Sie hier eine Übersicht, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.

    1. Angaben zum Balkonkraftwerk: Datum der Inbetriebnahme, Leistung aller installierter Solarmodule, Leistung des Wechselrichters
    2. Persönliche Daten: Name, Anschrift, Kontoverbindung (zur Auszahlung der Fördermittel)
    3. Angaben zum Rechnungsnachweis / Kaufbeleg
    4. Scan oder Foto des Kaufbelegs
    5. Scan oder Foto der Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters www.marktstammdatenregister.de
    6. Foto des installierten Balkonkraftwerks (optional)
  • Warum erhalte ich zwei Förderzusagen?

    Durch einen temporären Systemfehler ist es möglich, dass zwei Förderzusagen ausgestellt und per Mail versandt wurden. Diese sind inhaltlich (bis auf das Ausstellungsdatum) identisch! Sollten Sie davon betroffen sein, bitten wir darum, den Förderbescheid mit dem „früheren“ Datum als Bestätigung zu behalten. Der Bescheid mit dem „späteren“ Datum ist hinfällig. Vielen Dank!

  • Kann es sein, dass ich trotz vollständigem und korrektem Zuschussantrag keinen Zuschuss erhalte?

    Das Zuschussprogramm verfügt über 150.000 € an Landesmittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Unter Zugrundelegung einer maximalen Zuschusshöhe von 150 € pro Balkonkraftwerk könnten also 1.000 Balkonkraftwerke bezuschusst werden. Sollte das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des Zuschussprogramms übersteigen, kann es trotz korrektem Zuschussantrag dazu kommen, dass kein Zuschuss gewährt werden kann. Die Anträge werden im Windhundverfahren nach ihrem Eingang bei der bewilligenden Stelle bearbeitet. Der Antragszeitraum endet am 31.03.2026 oder vorzeitig, sofern die Zuschussmittel ausgeschöpft sind. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung ist ausgeschlossen. 

  • Was gilt es bei der Installation eines Balkonkraftwerkes zu beachten?

    • Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks bei Ihrem Netzbetreiber über die entsprechenden Vorgaben hinsichtlich Netzanschluss und Stromzähler
    • Informieren Sie ihren Vermieter und/oder die Eigentümergemeinschaft im Vorfeld über die Absicht, ein Balkonkraftwerk zu installieren.
    • Steckdose prüfen
    • Balkonkraftwerk registrieren: Die Anmeldung erfolgt unter www.marktstammdatenregister.de

    Einen Überblick zu den rechtlichen Anforderungen an Balkonkraftwerke und deren Voraussetzungen, bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter folgendem Link https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/faq-zu-steckersolargeraeten-das-sind-die-haeufigsten-fragen-86652

  • Zusammenfassung

    • Bezuschusst wird die Neuerrichtung eines Balkonkraftwerkes mit max. 800 Watt Wechselrichterleistung.
    • Bezuschusst werden Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Landkreis Mayen-Koblenz.
    • Bezuschusst werden Anlagen, die erst mit Start des Förderprogramms neu angeschafft und fachgerecht montiert wurden.
    • Nicht bezuschusst werden gebrauchten Anlagen, Batteriespeicher und "normale" PV-Anlagen.
    • Verpflichtung zu 2 Jahren Haltungsdauer.
    • Antragsverfahren im Windhundprinzip.
    • Das Zuschussprogramm endet mit bei Verbrauch der Landesmittel, spätestens jedoch am 31.03.2026.
    • Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung ist ausgeschlossen.

    Eine Kumulierung mit anderen Förderungen / Zuschüssen ist ausgeschlossen. 

    Der Strom, der mit dem bezuschussten Balkonkraftwerk erzeugt wird, darf nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden.

    Informationen zu Förderprogrammen der kreiszugehörigen Städte und Gemeinden finden Sie hier.