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Förderprogramm - Balkonkraftwerke für Privathaushalte (in Planung)

Förderprogramm - Balkonkraftwerke für Privathaushalte (in Planung)

Den genauen Startpunkt des Förderprogramms werden wir an dieser Stelle rechtzeitig mitteilen.              Balkonkraftwerke, die vor dem Start des Förderprogramms gekauft oder bestellt werden, sind nicht förderfähig.

MYK Klimaschutz & Klimaanpassung

Das Förderprogramm für Balkonkraftwerke im Landkreis startet sobald die Landesmittel (KIPKI) der Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Hier bitten wir noch um etwas Geduld. Sobald die Mittel freigegeben sind, wird ein Startzeitpunkt genannt, ab diesem können dann Balkonkraftwerke erworben, installiert und in Betrieb genommen werden. Die notwendigen Nachweise können hier digital eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Balkonkraftwerkszuschuss ausgezahlt bis der Fördertopf erschöpft ist.

Berechnen Sie hier, welche Größe des Balkonkraftwerks zu Ihnen passt und wie viel Strom sie selbst verbrauchen können: Solarstromrechner

Aktuelle Workshops zum Thema "Balkonkraftwerk":

- Freitag, 28. Juni 2024, 18 – 19:30 Uhr, Mehrzweckraum, Pater-Wald-Schule, Raiffeisenstraße 5, 56220 Kaltenengers
- Freitag, 05. Juli 2024, 18 – 19:30 Uhr, XGround Kirche der Jugend, Moselweißer Str. 37, 56073 Koblenz

Weitere Informationen zu den Workshops finden Sie hier.

  • Was sind Balkonkraftwerke?

    "Balkonkraftwerke" sind kleine Photovoltaikanlagen, die zur Montage an einem Balkongeländer, Flachdach oder einer Terrasse gut geeignet sind. Hierbei handelt es sich oft um ein oder zwei Solarmodule, die mit einem Wechselrichter an die eigene Steckdose angeschlossen sind. Mithilfe dieser Module kann Strom aus Solarenergie erzeugt werden.

    Solarmodule haben heutzutage in der Regel eine Leistung von etwa 400 Wattpeak und werden an einen Wechselrichter angeschlossen. Dieser darf aktuell eine Leistung von 600 Watt nicht überschreiten (je nach Netzbetreiber wird eine Leistung von bis zu 800 Watt geduldet). Der Wechselrichter wiederum kann über die normale Haushaltssteckdose (Schuko-Stecker) an das Hausnetz angeschlossen werden. Empfohlen wird die Verwendung einer sogenannten Energiesteckdose (Wieland-Stecker). Ein Wieland-Stecker ist mit sichtbarem Kunststoff umgeben, um einen höheren Sicherheitsstandard beim Betrieb eines Balkonkraftwerkes zu gewährleisten, indem er einen höheren Berührungsschutz bietet. An sonnigen Tagen wird die ins Hausnetz eingespeiste Leistung der Solaranlage durch den Wechselrichter auf 600 Watt bzw. 800 Watt begrenzt.

    Die verbindlichen Vorgaben sind bei den zuständigen Netzbetreibern zu erfragen. Hinweise oder Empfehlungen zu Modellen und Herstellern können wir leider nicht zur Verfügung stellen. 

  • Was wird gefördert?

    Ziel der Förderung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreis Mayen-Koblenz und die Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende.

    • Gefördert wird die Neuerrichtung von Balkonkraftwerken und ihren Komponenten mit maximaler Wechselrichterleistung von 800 Watt, welche im Hoheitsgebiet des Landkreises Mayen-Koblenz errichtet werden.
    • Förderfähig sind Anlagen, die erst mit Start des Förderprogramms neu angeschafft und errichtet werden. Hierbei ist das Kauf- bzw. Bestelldatum maßgeblich. Die Anlagen müssen zudem fachgerecht montiert und angeschlossen werden, sowie den nationalen und internationalen Normen (z.B. CE-Richtlinien) entsprechen. Die fachgerechte Montage muss nicht zwangsläufig durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
    • Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Prototypen, sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebraucht erworbenen Komponenten.
    • Nicht gefördert werden Kosten für einen Batteriespeicher.
    • Nicht gefördert werden PV-Anlagen mit einer Modulleistung von mehr als 2.000 Wattpeak.
    • Die Förderung läuft so lange, wie finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. 
  • Wer darf eine Förderung beantragen?

    • Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Mayen-Koblenz haben.
    • Die Förderung ist auf eine Förderung pro Antragsteller und Haushalt beschränkt.
    • Der Antragssteller verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von 2 Jahren im Fördergebiet zu betreiben.
    • Mieter können ebenfalls eine Förderung beantragen. Informieren Sie Ihren Vermieter vorab.
    • Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über das Antragssystem (Link folgt)
    • Eine Registrierung vor Antragstellung ist nicht notwendig.
  • Wie hoch ist die Förderung?

    • Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Anteil von 33% des Kaufpreises, maximal 150 € gefördert
    • Ein Rechtsanspruch seitens des Antragsstellers besteht nicht, die Antrags- und Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Die Gewährung steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit erforderlicher Fördermittel und Einhaltung der Förderrichtlinien.
    • Der Förderbetrag kann nur auf ein Konto bei einem deutschen Kreditinstitut überwiesen werden. Die entsprechenden Angaben zu den Kontoverbindungen sind im Förderantrag anzugeben. Das Geld wird unmittelbar nach der vollständigen Prüfung des Förderantrags angewiesen und auf das angegebene Konto ausgezahlt. 
  • Was passiert, wenn mein Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft ist?

    Die Anträge werden im Windhundverfahren bearbeitet - dies bedeutet, dass die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden. Fehlerhafte Anträge werden nicht weiter bearbeitet und müssen erneut gestellt werden.

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?

    Im Antragsformular werden unterschiedliche Daten abgefragt. Damit Sie im Antragsprozess keine Schwierigkeiten haben, finden Sie hier eine Übersicht, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.

    1. Angaben zum Balkonkraftwerk: Datum der Inbetriebnahme, Leistung aller installierter Solarmodule, Leistung des Wechselrichters
    2. Persönliche Daten: Name, Anschrift, Kontoverbindung (zur Auszahlung der Fördermittel)
    3. Angaben zum Rechnungsnachweis / Kaufbeleg
    4. Scan oder Foto des Kaufbelegs
    5. Scan oder Foto der Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters www.marktstammdatenregister.de
    6. Foto des installierten Balkonkraftwerks (optional)
  • Kann es sein, dass ich trotz vollständigem und korrektem Förderantrag keine Förderung erhalte?

    Das Förderprogramm verfügt über 150.000 € an Landesmittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Înnovation (KIPKI). Unter Zugrundelegung einer maximalen Förderhöhe von 150 € pro Balkonkraftwerk könnten also 1.000 Balkonkraftwerke gefördert werden. Sollte das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des Förderprogramms übersteigen, kann es trotz korrektem Förderantrag dazu kommen, dass keine Förderung gewährt werden kann. Die Anträge werden im Windhundverfahren nach ihrem Eingang bei der bewilligenden Stelle bearbeitet. Der Antragszeitraum endet am 31.03.2026 oder vorzeitig, sofern die Fördermittel ausgeschöpft sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen. 

  • Was gilt es bei der Installation eines Balkonkraftwerkes zu beachten?

    • Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks bei Ihrem Netzbetreiber über die entsprechenden Vorgaben hinsichtlich Netzanschluss und Stromzähler
    • Informieren Sie ihren Vermieter und/oder die Eigentümergemeinschaft im Vorfeld über die Absicht, ein Balkonkraftwerk zu installieren.
    • Steckdose prüfen
    • Balkonkraftwerk registrieren: Die Anmeldung erfolgt unter www.marktstammdatenregister.de

    Einen Überblick zu den rechtlichen Anforderungen an Balkonkraftwerke und deren Voraussetzungen, bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter folgendem Link https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2022-11/vz_solarstrom_balkon_11-2022_final_web2.pdf

  • Zusammenfassung

    • Gefördert wird die Neuerrichtung eines Balkonkraftwerkes mit max. 800 Watt Wechselrichterleistung.
    • Gefördert werden Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Landkreis Mayen-Koblenz.
    • Gefördert werden Anlagen, die erst mit Start des Förderprogramms neu angeschafft und fachgerecht montiert wurden.
    • Nicht gefördert werden gebrauchten Anlagen, Batteriespeicher und "normale" PV-Anlagen.
    • Verpflichtung zu 2 Jahren Haltungsdauer.
    • Antragsverfahren im Windhundprinzip.
    • Das Förderprogramm endet mit bei Verbrauch der Landesmittel, spätestens jedoch am 31.03.2026.
    • Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.