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Sportförderung

Sportförderung

Tausende Sportlerinnen und Sportler, hunderte Sportarten und fast 300 Sportvereine sind das Sportgerüst des Landkreises Mayen-Koblenz. Eine solche Vielfalt erfordert auch eine flexible und moderne Sportförderung. Somit sieht sich die Sportförderung Mayen-Koblenz nicht nur als Instrument der Zuschüsse, sondern vielmehr als Ansprechpartner, Zuschussgeber und Ideengeber.

Die Bedürfnisse des Sports und der Sportvereine sind breit gefächert. So sind es oft nicht die fehlenden Finanzmittel, sondern schwindende Mitgliederzahlen und/oder eine extreme Altersumschichtung durch fehlende jugendliche Mitglieder, die unsere Vereine vor große Probleme stellen.

Die Sportförderung versucht den Vereinen zu helfen, Ihr Produkt „Sport“ attraktiv anbieten zu können. Förderungen, Projekte, Ideen und die Option offen für „Neues“ zu sein, dadurch zeichnet sich die Sportförderung Mayen-Koblenz aus.

Sport ist Förderung für den eigenen Körper und Geist und gleichermaßen Sozial- und Jugendförderung. Aus dieser Erkenntnis heraus begründet sich der hohe Stellenwert den der Sport seitens des Kreises Mayen-Koblenz genießt.

Durch die seit dem 01.01.2001 gültigen Richtlinien zur Förderung des Sports unterstützt der Landkreis seine Sportvereine in vielen Bereichen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu einigen Fördermöglichkeiten.

Neben diesen Möglichkeiten der Sportförderung hat der Landkreis Mayen-Koblenz mit der Sparkasse Koblenz und der Kreissparkasse Mayen eine weitere Alternative geschaffen, um den Sport in Mayen-Koblenz zu unterstützen: Die Sportstiftung Mayen-Koblenz.

  • Jugendzuschüsse

    Durch die Gewährung der Jugendzuschüsse soll die Jugendarbeit in den Sportvereinen im Landkreis Mayen-Koblenz gestärkt und sichergestellt werden, dass für die jugendlichen Vereinsmitglieder qualifizierte Übungsstunden durch lizenzierte Übungsleiter angeboten werden können.

    Die von den Sportvereinen geleistete Jugendarbeit wird mit einem Zuschuss in Höhe von 3,- Euro für jedes jugendliche Vereinsmitglied bis zum 18. Lebensjahr gefördert.

    Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Sportverein dem Sportbund Rheinland angehört und mindestens 10 jugendliche Vereinsmitglieder hat.

     Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage des Bestandsverzeichnisses des Sportbundes Rheinland jeweils zum Stichtag 01. Januar. Die Zuschüsse werden jährlich ausgezahlt, sobald der Verwaltung die aktuellen Daten vorliegen. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

  • Kaderzuschüsse

    Der Kaderzuschuss wird Vereinen im Landkreis Mayen-Koblenz zur Förderung junger Talente gewährt (Jugendliche bis einschl. 18. Lebensjahr), die in Sportfördergruppen wie z. B. Leistungskader oder Auswahlen aktiv sind.

    Der Kaderzuschuss beträgt monatlich 30 Euro und dient als Zuschuss zu den Fahrtkosten zum Training, zu Wettkämpfen und Meisterschaften. Die Förderung wird halbjährlich rückwirkend gewährt.

    Die Zuschüsse können von Vereinen im Landkreis Mayen-Koblenz jeweils bis Ende Juli für das erste Halbjahr bzw. bis Ende Januar für das zweite Halbjahr beantragt werden. Es ist jeweils eine Verbandsbescheinigung über die Kaderzugehörigkeit des Sportlers für den betreffenden Zeitraum vorzulegen. 

  • Zuschüsse für bauliche Maßnahmen

    Ein weiteres wichtiges Instrument der Sportförderung besteht in der Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen. So beteiligt sich der Landkreis an sogenannten kleineren Baumaßnahmen (< 75.000,- Euro), die vom Sportbund Rheinland bzw. vom Landessportbund gefördert werden.

    Die Förderung des Landkreises beträgt bis zu 20 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten. Hierbei werden die vom Sportbund festgelegten Pauschal- und Höchstbeträge berücksichtigt.

    Eine Bezuschussung des Landkreises kommt in Betracht, wenn der Sportbund Rheinland bzw. der Landessportbund eine entsprechende Förderung gewährt. Daher ist zunächst ein Antrag beim Sportbund Rheinland bzw. Landessportbund zu stellen. Informieren Sie uns über diesen Antrag bitte mittels eines formlosen Schreibens und fügen Sie eine Kopie Ihres Antrags bei.

    Sobald Sie die Bewilligung des Sportbundes Rheinland bzw. des Landessportbundes erhalten haben, übersenden Sie diese bitte an uns. Die Kopie dieses Bescheids wird zur abschließenden Entscheidung über die Gewährung des Kreis-Zuschusses benötigt.

    Informationen zu den Zuschüssen zu Baumaßnahmen durch den Sportbund erhalten Sie auf der Homepage des Sportbundes.

  • Sportgerätezuschüsse

    Die Anschaffung von Sportgeräten in den Vereinen, die nach der "Regelung zur Vergabe von Zuschüssen des Sportbundes Rheinland" bezuschusst werden, fördert der Landkreis Mayen-Koblenz mit bis zu 20 % der zuschussfähigen Kosten. Hierbei werden die vom Sportbund Rheinland festgelegten Pauschal- und Höchstbeträge berücksichtigt.

    Eine Bezuschussung des Landkreises kommt in Betracht, wenn der Sportbund Rheinland bzw. Landessportbund eine entsprechende Förderung gewährt. Daher ist zunächst ein Antrag beim Sportbund Rheinland bzw. Landessportbund zu stellen. Informieren Sie uns über diesen Antrag bitte mittels eines formlosen Schreibens und fügen Sie eine Kopie Ihres Antrags bei.

    Sobald Sie die Bewilligung des Sportbundes Rheinland bzw. des Landessportbundes erhalten haben, übersenden Sie diese bitte an uns. Die Kopie dieses Bescheids wird zur abschließenden Entscheidung über die Gewährung des Kreis-Zuschusses benötigt.

    Informationen zu den Zuschüssen für die Anschaffung von Sportgeräten durch den Sportbund erhalten Sie auf der Homepage des Sportbundes Rheinland.