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Hochwasserpartnerschaft

Hochwasserpartnerschaft

Hochwasser ist ein Naturereignis und lässt sich nicht verhindern, weder durch technische Maßnahmen wie Mauern und Deiche, noch durch Wasserrückhalt im Einzugsgebiet und an den Gewässern. Die Wasserstände können allenfalls gemindert werden.

Die Hochwasserpartnerschaft Mayen-Koblenz hat es sich daher unter Vorsitz von Landrat Dr. Saftig zur Aufgabe gemacht, im Landkreis durch einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch Probleme im Bereich der Hochwasservorsorge zu identifizieren und Lösungsmöglichkeiten zu finden, die dann Grundlage für konkrete Umsetzungen vor Ort sein können. Schwerpunkt dabei ist die Betroffenen, d.h. Kommunen, Grundstückseigentümer und Anlieger, zur erforderlichen Vorsorge anzuregen, denn nur eine umfassende und rechtzeitige Vorsorge kann die bestmögliche Vorbereitung auf das nächste Hochwasser/Starkregenereignis gewährleisten.

Die Hochwasserpartnerschaft „Mayen-Koblenz“ verfolgt folgende Grundsätze:

  • Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Orte an Nette, Krufter Bach und Elzbach sowie dem Landkreis Mayen-Koblenz.
  • In der Hochwasserpartnerschaft soll ein dauerhafter, regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch stattfinden, um gemeinsam Probleme zu identifizieren und zuständigkeitsübergreifende Lösungen zu finden.
  • Die Solidarität zwischen den Ober- und Unterliegern an den Bächen soll gestärkt werden.
  • Die Vernetzung in den Einzugsgebieten soll helfen, Risiken durch Starkregen und Hochwasser in den Bächen schneller und gemeinsam abzuwehren.

Welche Bereiche besonders von Hochwasser betroffen sind, ergibt sich aus den Hochwasserrisikokarten, die seitens des Ministeriums erarbeitet wurden und unter www.hochwassermanagement.rlp.de von jedermann eingesehen werden können.

  • Wie arbeiten Hochwasserpartnerschaften?

    • gemeinsame Treffen der Hochwasserpartner ein- bis zweimal im Jahr
    • Veranstaltungen mit Fachvorträgen
    • Konkrete Vereinbarungen (Abstimmung von Planungen, Hochwasserübungen, gemeinsame Einsatzplanung usw.)
    • ein verantwortlicher Ansprechpartner (Moderator)

    In Workshops haben die kommunalen Akteure am „Runden Tisch“ in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Fachbehörden realistische Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Hierbei wurden Anregungen, Erfahrungen und Besonderheiten auf lokaler Ebene berücksichtigt, die nun umgesetzt werden müssen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes können dazu auch örtliche Hochwasserschutzkonzepte gefördert werden.

    Genauso wichtig -und gesetzlich sogar vorgeschrieben- ist es aber auch, dass jeder einzelne sich selbst vor solchen Ereignissen schützt und sich frühzeitig informiert, um vorbereitet zu sein. Hilfe bieten dabei die Hochwassergefahrenkarten.

    Inhalt der zukünftigen Arbeit der Hochwasserpartnerschaft Mayen-Koblenz ist nun die weitere Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Dazu soll auch die Renaturierung von Gewässern fortgesetzt werden. Brexbach, Brohlbach, Elzbach, Krufter Bach, Nette und Saynbach – so heißen die Gewässer, für die der Landkreis Mayen-Koblenz auf ca. 140 km Länge die Unterhaltungspflicht hat. Mit den Renaturierungsmaßnahmen leistet der Kreis einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Flora und Fauna und zur Wiederherstellung der ökologischen Vielfalt. Außerdem sind naturnahe Bachläufe zu Naturerlebnis- und Naturerholungsräumen für die Bürgerinnen und Bürger und einem wichtigen Faktor für die Freizeit geworden. Nicht zu vergessen: Die Renaturierungen leisten einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz, da die Gewässer Raum bekommen, sich im Hochwasserfall auszubreiten und die Fließgeschwindigkeit gemindert wird.

    Auch die Gewässer III. Ordnung, die sich in der Unterhaltungspflicht der Städte und Verbandsgemeinden befinden, werden fortwährend in einen naturnahen Zustand zurückversetzt. Durch die Kreisverwaltung werden die Städte und Verbandsgemeinden nicht nur beraten, die geplanten Maßnahmen unterliegen auch der Genehmigungspflicht durch die Wasserbehörde.

    Eine Vorbereitung auf Starkregenereignisse ist nur bedingt möglich, weil diese Wetterturbulenzen nur ungenau vorhergesagt werden können. Aber aufgrund der Topographie ist es häufig schon offensichtlich, welche Fließwege das Wasser nehmen und dadurch Schäden anrichten könnte. Viele aus dieser Betrachtung resultierende Erkenntnisse lassen Schlüsse für Schutzmaßnahmen zu, so dass sich daraus ergebene Maßnahmen die Schäden schon deutlich reduzieren können. Insbesondere die örtlichen Kommunen sind dabei gefordert zu prüfen, wie Wasser möglichst schadlos abgeleitet werden kann, wenn dieses von der überlasteten Kanalisation nicht mehr aufgenommen werden kann oder wenn Außengebietswasser dem natürlichen Gefälle folgend in den Ort strömen könnte.

  • Worauf sollte man bei der Eigenvorsorge achten?

    Versicherung: die normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Hochwasser, Grundwasser und Witterungsniederschläge nicht auf. Dies ist nur durch eine ergänzende Elementarschadenversicherung möglich. Auch zu beachten: Wintergärten und Solaranlagen müssen extra versichert werden. Informationen gibt u.a. das Merkblatt Unwetter des Bund der Versicherten, das kostenlos heruntergeladen werden kann. Auch die Verbraucherzentralen stehen bei Fragen des Versicherungsschutzes zur Verfügung. Die Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz www.elementar-versichern.rlp.de hält ebenfalls Informationen bereit.

    Gebäude: Schutz durch Einbau einer Rückstausicherung. Heizöltanks sollten so gesichert werden, dass sowohl die Tanks als auch die Rohrleitungen möglichen Wassereinwirkungen durch Grund- oder Hochwasser sowie Beschädigungen durch Treibgut, dem Eintritt von Wasser über Befüll- und Entlüftungsöffnungen Stand halten und das Aufschwimmen der Tanks verhindert wird. Es sollten mobile Schutzsysteme vorgehalten werden, die den Zugang zu Tiefgaragen und Kellern ggf. abdichten können.

    Worauf ist zu achten, wenn das Wasser kommt: Bereiten Sie eine Liste mit Telefonnummern und Adressen von Angehörigen und Rettungsdiensten vor, halten Sie ihr geladenes Mobiltelefon und batteriebetriebene Geräte wie Taschenlampe und Radio bereit, alarmieren und evakuieren Sie gefährdete Personen, sichern Sie Wertgegenstände und wichtige Dokumente (Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Versicherungsunterlagen usw.), dichten Sie Türen usw. vor Wassereintritt ab, leeren Sie gefährdete Räume, packen Sie wichtige Medikamente und Lebensmittel ein, schalten Sie elektrische Geräte in gefährdeten Räumen ab.