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Bankverbindungen

Bankverbindungen

+++ Bitte beachten Sie die untenstehenden Informationen zur Einreichung von E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP +++

Bitte geben Sie bei allen Zahlungen ein Kassenzeichen im Verwendungszweck an. Das Kassenzeichen wird Ihnen bei der Zahlungsaufforderung von uns mitgeteilt. Die Angabe erleichtert uns die Zuordnung der Zahlung. Eine korrekte Zuordnung verhindert Mahnungen. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ist die Angabe der internationalen Bank Account Number (IBAN) und des internationalen Bank Identifier Code (BIC) notwendig.

Sie können uns auch ein Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung erteilen.

Ihre Vorteile beim Einzugsverfahren:

  • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen
  • Sie ersparen sich den Weg zur Bank oder Post
  • Sie brauchen sich um eine termingerechte Überweisung keine Gedanken machen
  • Sie können jedem einzelnen Einzug widersprechen
  • Der zu zahlende Betrag wird frühestens zum Fälligkeitstermin abgebucht

Wenn Sie diese Vorteile nutzen möchten, füllen Sie den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates aus und senden es an uns zurück. Sie können die erteilte Ermächtigung jederzeit widerrufen.

  • Allgemeine Bankverbindungen

    Wenn Sie Zahlungen an uns leisten, benutzen Sie bitte eines der folgenden Konten:

    Sparkasse Koblenz (BLZ 570 501 20)
    Konto-Nr. 1 024
    IBAN: DE18 5705 0120 0000 0010 24
    BIC: MALADE51KOB

    Kreissparkasse Mayen (BLZ 576 500 10)
    Konto-Nr. 8 581
    IBAN: DE82 5765 0010 0000 0085 81
    BIC: MALADE51MYN

    Postbank Köln (BLZ 370 100 50)
    Konto-Nr. 24 60-508
    IBAN: DE44 3701 0050 0002 4605 08
    BIC: PBNKDEFF

    Volksbank RheinAhrEifel eG (BLZ 577 615 91)
    Konto-Nr. 8010305000
    IBAN: DE76 5776 1591 8010 3050 00
    BIC: GENODED1BNA

  • Bankverbindung des Jobcenters Mayen-Koblenz

    Für den Eigenbetrieb "Jobcenter Mayen-Koblenz" ist eine besondere Bankverbindung eingerichtet. Bitte benutzen Sie im Zahlungsverkehr mit dem Jobcenter die folgende Bankverbindung:

    Kreissparkasse Mayen (BLZ 576 500 10)
    Konto-Nr. 98030992
    IBAN: DE21 5765 0010 0098 0309 92
    BIC: MALADE51MYN 

  • E-Rechnung

    Informationen zur Einreichung von E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP

    Behördenname:

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

    Leitweg-ID:

    071370000000-001-11

    Peppol-ID:

    0204:071370000000-001-11

    Umsatzsteuer-ID:

    DE148722940

    Ab dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rechnungen zu erstellen und diese über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) einzureichen. Dies ist in § 1 sowie § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.

    Die Regelungen des Wachstumschancengesetzes für den B2B-Bereich und insbesondere die dort festgelegten Wertgrenzen und Übergangsfristen gelten für öffentliche Aufträge nicht.

    Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen für die Einreichung von E-Rechnungen an unsere Behörde aufgeführt. Diese und weitere detailliertere Informationen finden Sie unter: www.e-rechnung.service.rlp.de


    Nutzung des ZRE

    Um den ZRE nutzen zu können, müssen Sie sich für jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren:

    https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang/user/login

    Die Registrierung erfolgt mit Hilfe des „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER:

    https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller/registrierung-fuer-rechnungssteller


    Übertragungskanäle

    Wenn Sie eine Rechnung per Mail einreichen, muss Ihre Absenderadresse in einem ZRE-Benutzerkonto hinterlegt sein. Aktuell kann pro ZRE-Benutzerkonto nur eine Mailadresse hinterlegt werden. Die Rückmeldung des ZRE wird immer an die Mailadresse gesendet, von der die Rechnung eingereicht wird – sowohl bei Ablehnung als auch bei erfolgreicher Zustellung. Daher bitten wir Sie, keine Rechnungen von einer Noreply- oder einer Bounce-Mailadresse einzureichen. Wenn Sie Rechnungen über einen Dienstleister bzw. über einen Softwareanbieter versenden, stellen Sie sicher, dass Sie die Absenderadresse kennen.

    • Upload: Wer eine Rechnung im ZRE selbst hochladen möchte, muss beim ZRE registriert und eingeloggt sein. Nach erfolgreichem Login wird die Möglichkeit zum Upload angeboten. Fehlermeldung und Bestätigung erfolgen hier direkt im Browser.
    • Webformular: Wer registriert und eingeloggt ist, hat zudem die Möglichkeit, eine Rechnung im Webformular zu erstellen. Dieses Angebot ist mit manuellem Aufwand verbunden und eher auf unkomplizierte Rechnungen ausgelegt. Eine Archivierung im Portal erfolgt nicht, daher müssen Sie die Rechnung über den Download-Button herunterladen, sobald sie erstellt ist.
    • Peppol: Peppol ist der einzige Übertragungskanal, der für Rechnungsteller keine Registrierung erforderlich macht. Als Rechnungssteller erhalten Sie eine Rückmeldung von Peppol, wenn die Rechnung von Peppol verarbeitet werden kann. Eine automatisierte Rückmeldung vom ZRE erhalten Sie aktuell nicht. Sollte der ZRE die Rechnung allerdings ablehnen, z. B. weil „BT-10“ nicht mit einer korrekten Leitweg-ID befüllt ist, so nimmt der Support des ZRE Kontakt über die Mailadresse auf, die Sie in „BT-43“ der Rechnung hinterlegt haben.

    Um Peppol zu nutzen, benötigen Sie einen Service Provider, der im Peppol-Netzwerk gelistet ist. Eine Übersicht finden Sie hier. Wenn Sie Rechnungen über einen Dienstleister bzw. über einen Softwareanbieter einreichen, kann dieser Ihnen ggf. bei Fragen zu Peppol weiterhelfen.

    Weitere Informationen finden Sie unter https://e-rechnung.service.rlp.de/faqs/faqs-peppol oder https://peppol.org/.

     

    Rechnungsformate & Rechnungsbegründende Unterlagen

    Sie können Rechnungen einreichen, die der aktuell gültigen Fassung des Standards XRechnung entsprechen. Zusätzlich verarbeitet der ZRE momentan die zuletzt außer Kraft gesetzte Version des Standards. Auch ZUGFeRD-Rechnungen im Profil XRechnung können eingereicht werden, die Profile EN 16931 und Extended befinden sich aktuell in der Testphase. Eine solche ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einem PDF mit eingebetteter XML-Datei. Beachten Sie hierbei bitte, dass der ZRE das PDF verwirft und aus der XML-Datei, die die relevante Originalrechnung beinhaltet, wieder eine eigene Visualisierung anfertigt.

    Rechnungsbegründende Anlagen müssen Base64-kodiert sein und können in den folgenden Formaten zur E-Rechnung hinzugefügt werden: PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS. Alle Anlagen müssen unterschiedliche Namen haben. Dies betrifft auch eingebettete, Base64 codierte Anlagen innerhalb der E-Rechnung. Die Dateinamen dürfen kein @-Zeichen enthalten und werden ggf. abgeschnitten, wenn sie zu lang sind. Es darf nur eine Rechnung pro E-Mail eingereicht werden, die Gesamtgröße inkl. aller Anhänge darf 20 MB nicht überschreiten. Genauere Infos und Angaben dazu, was Sie noch bei der Einreichung beachten sollten, finden Sie hier.

     

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Registrierung oder zur Einreichung von Rechnungen unmittelbar an:

    www.e-rechnung.service.rlp.de/weitere-informationen/kontakt-support